VOLTARIS intelligente Messsysteme und Messstellenbetrieb

Smart Metering in der registrierenden Leistungsmessung

Die Verbrauchergruppe > 100.000 kWh ist bisher vom Smart Meter Rollout ausgenommen, denn die Voraussetzungen für die Feststellung der technischen Möglichkeiten zum Einbau von iMSys sind gemäß § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) noch nicht erfüllt. Die Basiszähler und die aktuellen Smart Meter Gateways sind bisher nicht auf die Anforderungen der registrierenden Leistungsmessung (RLM) ausgerichtet. Doch wann startet der Smart Meter Rollout in Industrie und Gewerbe? Und welche Chancen eröffnen sich den Unternehmen dadurch?

Korrekte Messung bei Großverbrauchern extrem wichtig

Bei der heterogenen Gruppe der Letztverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch handelt sich zwar nur um knapp 242.000 Pflichteinbaufälle. Diese stehen aber für ca. 66 % des deutschen Strombezugs. Daher ist gerade bei dieser Gruppe die korrekte und einwandfreie Messung extrem wichtig. Messausfälle können hier zu Streitigkeiten über nicht erfasste Stromentnahmen im Bereich von mehreren Millionen Euro führen1.

Die derzeit verfügbaren Smart Meter Gateways erfüllen zwar grundsätzlich die funktionalen Anforderungen, dürfen aber noch nicht eingebaut werden. Das liegt unter anderem daran, dass die Versorgungsspannung der RLM-Zähler abgesichert ist (und damit die Messwerte jederzeit im geeichten Lastgangspeicher sicher abgelegt werden), während ein Ausfall der Versorgungsspannung des Smart Meter Gateways zu einer Unterbrechung der Messung führt. Weiterhin fehlen derzeit noch die geeigneten Basiszähler für die Mittel- und Hochspannung. Mit den derzeit am Markt verfügbaren Basiszählern kann die Messgenauigkeit nicht gewährleistet werden. Zudem erfüllen die Smart Meter Gateways beziehungsweise iMSys derzeit noch nicht alle Anforderungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems wie zum Beispiel die Impulsbereitstellung. Es ist also nachvollziehbar, dass die Rolloutverpflichtung für RLM-Kunden noch nicht ausgesprochen worden ist.

1   vgl. Marktanalyse zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach §30 MsbG Version 1.1.1 vom 03.02.2020

Intelligentes-Registrierendes-Lastgang-Mess-System (iRLMSys)

Innerhalb des Forums Netztechnik / Netzbetrieb des VDE (FNN) beschäftigt sich eine Projektgruppe derzeit in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mit der Entwicklung eines RLM-Architekturmodells. Ziel ist die Erarbeitung eines technischen Lastenhefts, um die standardisierte Entwicklung von Zählern zum iRLMSys-Betrieb zu ermöglichen, damit die Ablösung der konventionellen RLM-Zählung durch ein intelligentes und MsbG-konformes RLM-Messsystem erreicht werden kann.

Chancen durch die intelligente Messtechnik

Gerade für energieintensive Unternehmen bietet die neue Messtechnik viele Vorteile, insbesondere durch das Monitoring des Stromverbrauchs. Die hochgranulare Auflösung der Messdaten, die mit dem Tarifanwendungsfall (TAF) 14 (hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste) möglich ist, macht ein optimiertes Energiemanagement möglich. Durch die Visualisierung der Energiedaten im Webportal wird der Energieverbrauch transparent. Potenziale für Energieeinsparungen können erkannt und Maßnahmen zu Umsetzung abgeleitet werden. Dies ist besonders für Filialisten mit einem standortübergreifenden Energiemanagement interessant. Ein solches Webportal ist dabei als ergänzendes Energiemanagementtool notwendig zur Erfüllung der Vorgaben des verpflichtenden Energieaudits gemäß der EN 16247-1 nach dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) oder der Anforderungen der DIN EN ISO 50001.

Rollout für steuerbare Verbrauchseinrichtung, EEG- und KWKG-Anlagen könnte im Herbst starten

Auch für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, EEG- und KWKG-Anlagen gilt die Einbaupflicht noch nicht, da die bisherigen Gateways noch nicht für das Steuern und Schalten genutzt werden können. Um diese netzdienlichen Funktionen umzusetzen, ist die Bereitstellung weiterer TAF notwendig: TAF 9 für die Ist-Einspeisung von Erzeugungsanlagen sowie TAF 10 für die Übermittlung von Netzzustandsdaten. Diese sind bei den Herstellern derzeit in Vorbereitung und sollen noch im Lauf des Jahres nach einem Re-Zertifizierungsprozess durch einfache Updates aufgespielt werden können. Das BMWi möchte den Prozess der Fortschreibung des Rechtsrahmens zugunsten einer netzorientierten Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen forcieren und gleichfalls durch zügige Rechtsänderungen zugunsten der Netzintegration von EEG- und KWKG-Anlagen die unterschiedlichen Digitalisierungsansätze des EEG gegenüber dem MsbG harmonisieren. Die Rollout-Verpflichtung für die Steuerung von EEG- und KWKG-Anlagen sowie von flexiblen Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen wird mit der nächsten Markterklärung im Herbst erwartet. Dann werden die iMSys als Enabler für neue, digitale Geschäftsmodelle endlich den gewünschten Mehrwert bringen, insbesondere rund um das intelligente Steuern im Smart Grid und die Anbindung der Elektromobilität.

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