Smart Meter Rollout gestoppt? Unsere Einschätzung
Seit Anfang März sorgt das Urteil über den Stopp der Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme für Diskussionen.
Wir haben uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, um das Thema fachlich einzuordnen:
In der Entscheidung des OVG Münster geht es um die Rechtmäßigkeit der Markterklärung des BSI. Unabhängig des noch ausstehenden Entscheides des OVG in den fünfzig weiteren Verfahren gilt der Entscheid nur für die Kläger. Für alle anderen Marktteilnehmer – und somit für den Großteil der Messstellenbetreiber – ist die Markterklärung bereits bestandskräftig geworden.
10% Rollout-Quote gilt nach wie vor
Nichtsdestotrotz verunsichert das Urteil nun die Branche insgesamt: Wie sollen Versorger, die nicht geklagt haben, mit der Situation umgehen? Denn über den Kreis der Beschwerdeführer hinaus stellt sich nun natürlich die Frage nach der Akzeptanz der aktuellen Regularien insgesamt. Unserer Auffassung nach sind dabei ein paar wesentliche Punkte zu beachten: Nach wie vor gilt die 10%-Verpflichtung – eine Missachtung führt im schlimmsten Fall zum Verlust der Grundzuständigkeit.
Anwendergemeinschaft treibt Rollout weiter voran
An den wesentlichen Aspekten des Rollouts wird sich nichts ändern, nämlich an der grundsätzlichen Technik und vor allem an den zugehörigen Umsetzungsprozessen. Insofern ist es empfehlenswert, die Zeit weiterhin sinnvoll zu nutzen. Innerhalb unserer Anwendergemeinschaft werden wir daher mit Ihnen zusammen den Rollout wie geplant weiter vorantreiben und professionalisieren.
Wichtig für die gesamte Branche ist nun, dass Gesetzgeber und BSI zügig Unsicherheiten und Zweifel ausräumen.
Zu den weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.